Bafög für Schüler
Immer noch ist die Fehlannahme, nur Studenten würden Bafög erhalten, weit verbreitet. Doch außer dem Studium an der Hochschule werden auch andere Ausbildungsformen staatlich gefördert. Unter bestimmten Vorraussetzungen können auch Schüler staatliche Ausbildungsförderung in Form des Schüler Bafögs erhalten.
Wer nach dem BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz)als Schüler und wer als Student zählt, wird im Gesetz selbst nicht genau definiert. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass alle, die sich an einer Hochschule ausbilden lassen, gesetzlich unter die Gruppe der Studenten fallen. Demgegenüber gelten Auszubildende einer allgemeinbildenden Schule als Schüler.
Ob Schüler-Bafög gezahlt wird, hängt zum großen Teil von der Art der besuchten Schule ab. Doch auch weitere Faktoren spielen neben der Schulart eine wichtige Rolle, um Schüler-Bafög zu empfangen. So wird bei der Förderungsbewilligung auch unterschieden, ob für den Besuch der Schule eine bestimmte Ausbildung erforderlich ist.
Ebenfalls entscheidend für das Schüler-Bafög ist, ob der Wohnsitz des Schülers noch bei den Eltern ist. Das Amt für Ausbildungsförderung versucht in solchen Fällen die Schüler an entsprechende Schulen zu vermitteln, die in erreichbarer Nähe zum Elternhaus liegen. Sollten Schüler nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und nachweisen können, dass es keine entsprechende Schulen in erreichbarer Nähe zum Elternhaus gibt, stehen die Chancen auf Förderung relativ gut.
Grundsätzlich kommen bundesweit alle weiterführenden Schulformen für die Ausbildungsförderung in Betracht. Dies schließt z.B. Fachoberschulen, Berufsfachschulen und Berufskollegs u.v.m. mit ein.
Antrag auf Schüler Bafög
Für die Antragstellung gibt es - so wie auch beim Studenten-Bafög - Formanträge, die beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt innerhalb des Landkreises, in dem die Eltern wohnen. Leben die Eltern getrennt in verschiedenen Landkreisen, muss die Antragsstellung in dem Landkreis erfolgen, in dem gewählte Schule liegt. Im Gegensatz zu Studenten brauchen Schüler keine Leistungsnachweise zu erbringen. Eine rechtzeitige Antragstellung, spätestens 6-8 Wochen vor Ausbildungseintritt, ist ratsam, damit Verzögerungen des Formalablaufs vermieden werden können.
Die Beitragshöhe
Die Berechnung Betragshöhe kann nur individuell vorgenommen werden, da sie sich an der jeweiligen Schulform orientiert. Grundsätzlich setzt sich das Schüler Bafög aus 4 Faktoren zusammen:
- Grundbetrag
- Mietkostenzuschuss
- Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Kinderbetreuungszuschuss